In einer dreitägigen Mammutsitzung hört der niedersächsische Landtag ab Donnerstag dreißig Sachverständige zur geplanten Novelle des Polizeigesetzes an. Mit dem Gesetz will die schwarz-rote Landesregierung der Polizei erhebliche neue Befugnisse erteilen, auch Staatstrojaner sind vorgesehen. Künftig reicht etwa ein Verdacht bereits für harte Maßnahmen wie den Einsatz von elektronischen Fußfesseln oder Präventivhaft, bei der unschuldige Menschen ohne eine Anklage inhaftiert werden dürfen. Schon bei Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten darf die Polizei Videoüberwachung im öffentlichen Raum einsetzen. Das Abhören von Telefongesprächen und Abfangen von E‑Mails und Chat-Nachrichten wird ebenfalls neu geregelt.
Neben JuristInnen, BürgerrechtlerInnen und DatenschützerInnen ist auch Marie Bröckling aus unserer Redaktion als Sachverständige geladen. In ihrer schriftlichen Stellungnahme, die wir hier vorab veröffentlichen, kritisiert die Journalistin unter anderem den Verlust an Rechtssicherheit, die durch die im Gesetz vorgesehene zügellose Ausweitung von (präventiven) Überwachungskompetenzen verursacht wird.
Eine elektronische Fußfessel verhindert keine Gewalttat
Der Gesetzentwurf für ein neues Polizeigesetz im rot-schwarz regierten Niedersachsen fällt zeitlich zusammen mit einer Welle an neuen Polizeigesetzen in ganz Deutschland. Im Eifer des Gefechts wird jedoch übersehen, wie festgefahren die Polizeigesetz-Debatte bereits ist: Kaum jemand fragt mehr nach der Eignung von polizeilichen Maßnahmen.
So sollen neue technische Mittel und Standardmaßnahmen eingeführt werden, die schlicht nutzlos sind. Ein Beispiel: Dass eine elektronische Fußfessel gar nichts bewirkt, um einen terroristischen Anschlag zu verhindern, ist eigentlich allen Beteiligten bewusst. In der ebenfalls heute veröffentlichten Stellungnahme des Chaos Computer Clubs wird die Fußfessel ebenfalls als „Scheinlösung, deren Wirksamkeit nicht belegt ist“, eingeschätzt.
In der Begründung zum Gesetzentwurf steht: „Die elektronische Aufenthaltsüberwachung soll bei drohenden terroristischen Straftaten“ zum Einsatz kommen. Nur wenig später revidiert die Landesregierung diese Einschätzung, wenn sie schreibt: „ein Anschlag oder eine schwere Gewaltstraftat [könne] damit nicht unmittelbar verhindert werden“. Dazu schreibt Bröckling in ihrer Stellungnahme:
Zahlreiche der geplanten Maßnahmen sind schlicht nicht geeignet, um terroristischen Anschlägen vorzubeugen. Gleichzeitig werden die Grund- und Freiheitsrechte massiv eingeschränkt. Der Gesetzgeber sollte sich zurückbesinnen auf geeignetere und mildere Mittel.
Präventionsprogramme statt Polizeigesetze
Zur Erinnerung: Es ist erst fünf Jahre her, dass die vorherige Landesregierung in Niedersachsen eine Eindämmung des Maßnahmenkatalogs plante – also das Gegenteil von dem, was derzeit passiert. Im rot-grünen Koalitionsvertrag von 2013 hatte man sich auf die Verkürzung der Präventivhaft auf vier Tage geeinigt. Nun soll die Präventivhaft auf ganze 74 Tage ausgeweitet werden. Aktuell sind zehn Tage möglich. Damit ist die heutige Welle der Polizeigesetze ein Paradebeispiel dafür, wie sehr sich die sicherheitspolitische Debatte in den letzten Jahren verschoben hat.
In ihrer Stellungnahme macht Marie Bröckling klar: Um das Problem an der Wurzel zu packen, müssen Präventionsprogramme her. Die richtigen Ansprechpartner sind hier soziale Träger, Bildungseinrichtungen, MitarbeiterInnen der Jugendarbeit und Stadt-und RaumplanerInnen. Das Polizeigesetz ist jedenfalls nicht die angemessene Stellschraube, als die es gern dargestellt wird.
Experten aus vielen Fachgebieten geladen
Die Sachverständigen-Anhörung ist erstaunlich vielfältig besetzt. In vergleichbaren Anhörungen in anderen Bundesländern waren oft ausschließlich JuristInnen als Sachverständige eingeladen. Die Antworten beschränken sich dementsprechend auf die rechtskonforme Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Die praktische Anwendbarkeit oder sachliche Notwendigkeit fielen dabei unter den Tisch.
Dieses Mal sind auch ForscherInnen, HochschullehrerInnen, DatenschützerInnen und Technik-ExpertInnen eingeladen, das ist begrüßenswert. Mit Rainer Wendt ist jedoch aus unverständlichen Gründen eine Person dabei, bei der man gehofft hatte, dass sie durch ihre Ausfälle und ihr Fehlverhalten mittlerweile allen als untragbar gelten würde.
Derweil regt sich auch auf der Straße Protest gegen die Regierungspläne. Für den 8. September hat das Bündnis „#noNPOG – Nein zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz“ eine Großdemonstration in Hannover angekündigt. Zu den Unterstützern zählen die Grüne Jugend, die Jusos, antifaschistische Gruppen und Fußballfans.
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